Roman H.:
Wie sieht das rechtlich mit Tätowierungen an sichtbaren aber abdeckbaren Stellen aus (Unterarm, Wade etc.) als Lehrer aus? Ist dies ein Grund von der Verbeamtung bzw. einer Schule ausgeschlossen zu werden? Auch nachträglich, wenn man diese erst verdeckt und dann kurzärmlig rumläuft? (ich rede von nicht anstößigen + keine politischen/rassistischen Tattoos.
Johannes H.:
Kann ein Arbeitgeber dem festangestellten Arbeitnehmer im Rahmen einer Nebentätigkeit verbieten, einen YouTube Kanal zu unterhalten, der dann ggf. auch irgendwann monetarisiert wird? Hier eine originale Antwort eines Arbeitgebers, der diese Art der Nebentätigkeiten auf Nachfrage ausdrücklich ausschließt. Ist diese Begründung statthaft? „Sie haben das Angebot für einen 40-Stunden Vollzeitvertrag erhalten und wir erwarten von unseren MA, dass sie sich voll (mit allen Talenten und Möglichkeiten) in das Unternehmen einbringen, was zum B. bedeutet, wenn Zeitfenster außerhalb der Aufträge frei sind, diese mit Tätigkeiten für die Fa. zu füllen“ Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn er dennoch einen Kanal betreibt?
Korrektur des Videos, Minute 3.33 - ca. 4.20: Die meisten YouTuber sind ja nicht bei einem anderen Arbeitgeber angestellt, sondern selbstständig tätig. Dann müssen sie das Arbeitszeitgesetz nicht direkt beachten, denn es gilt nur für Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Das Gesetz erlaubt es also, länger an seinem Kanal arbeiten. Allerdings ist man selbst dafür in der Verantwortung, seinen Job gut zu erledigen und dabei andere nicht zu gefährden. Wer also zu lange und deswegen schlecht arbeitet, dem drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wenn mal etwas schief geht, z.B. jemand verletzt wird oder Sachen kaputt gehen, orientieren sich die Gerichte bei der Frage, ob der Arbeitnehmer/YouTuber selbst schuld daran ist, doch wieder am Arbeitszeitgesetz. Letztlich sollte man also auch als selbstständiger YouTuber auf diese Zeiten achten.
Steffen W.:
Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich einen Monat gearbeitet habe, zahlt einfach meinen Lohn nicht. (800 Euro Brutto stehen mir noch zu, ich habe Stundennachweise und einen Arbeitsvertrag). Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll, da überall im Internet was anderes steht, aber immer auf die Frist hingewiesen wird, dass der Lohn verfallen kann! Vielleicht könnt ihr mir helfen? Hinzu kommt noch, dass ich von ihm keine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse bekomme, sodass sich deren Zahlungen hinauszögern.
JVA Beamte dürfen keinen kommerziellen Erotik Chat betreiben https://www.youtube.com/watch?v=ipoWtVcJAc4
Darf ich mehrere geringfügige Beschäftigungen (Minijobs/450-Euro-Jobs) haben? https://www.youtube.com/watch?v=VvEAOIZxYeY
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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